Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Lieferanten

Stand: November 2023

Einleitung/Präambel

Die mobiletouch austria gmbh bekennt sich zur sozialen, ethischen und ökologischen Verantwortung und zur Einhaltung der Standards in diesen Bereichen. Durch interne Kontroll- und Meldesysteme wird sichergestellt, dass unsere MitarbeiterInnen diese Werte verinnerlichen. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Schließlich ist eine integre und nachhaltige Unternehmensführung ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Unsere Lieferanten werden daher auch dazu angehalten, diese Leitlinien ihrerseits an Sub-Auftragnehmer und Lieferanten weiter zu vermitteln. Weiters behalten wir uns vor, die Einhaltung der Standards bei unseren Lieferanten in Rahmen von Audits zu kontrollieren bzw. Nachweise über deren Einhaltung zu verlangen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien berechtigt uns zur Beendigung der Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund.

Grundsätze

Sozial

  • Verbot von Zwangsarbeit
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Faire Entlohnung
  • Faire Arbeitszeit
  • Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierungsverbot
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Konfliktmineralien

Ethisch

  • Fairer Wettbewerb
  • Kampf gegen Korruption
  • Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung
  • Datenschutz und Vertraulichkeit
  • Einhaltung sonstiger Gesetze

Ökologisch

  • Sorgsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen
  • Korrekte Entsorgung von Abfällen und Abwässern
  • Reduktion von Emissionen

Kontrolle/Einhaltung/Meldestelle

Um die Einhaltung dieser Richtlinien sicherzustellen, sind entsprechende Kontroll- und Meldesysteme einzurichten. Sollten Sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten einen Verstoß feststellen, ersuchen wir Sie, diesen an folgende Stelle zu melden:

Per E-Mail: [email protected]

Per Post:
ANANTARA Holding GmbH
COMPLIANCE
Siccardsburggasse 36
1100 Wien

Ihre Meldung wird selbstverständlich vertraulich behandelt!

Die Grundsätze im Einzelnen

Verbot von Zwangsarbeit

Jede Form von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei oder Menschenhandel ist verboten. MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Auf die Einhaltung der ILO- Konventionen wird verwiesen.

Verbot von Kinderarbeit

Es ist strengstens untersagt, im Rahmen der Lieferkette Kinderarbeit einzusetzen. In Übereinstimmung mit den Konventionen der ILO und der UN ist darauf zu achten, dass das Mindestalter den gesetzlichen Bestimmungen vor Ort entspricht und auch besondere Schutzvorschriften für Jugendliche eingehalten werden.

Faire Entlohnung

Die Entlohnung muss den nationalen gesetzlichen oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen (der höhere Betrag ist ausschlaggebend) und zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen. Die Zusammensetzung des Entgelts muss klar und nachvollziehbar sein. Gehaltsabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht erlaubt.

Faire Arbeitszeit

Die Arbeitszeit muss den nationalen gesetzlichen oder den branchenüblichen Standards entsprechen. Überstunden sind nur unter bestimmten Umständen zulässig. Ruhezeiten und andere Schutzbestimmungen sind einzuhalten.

Vereinigungsfreiheit

Die Rechte der ArbeitnehmerInnen, sich entsprechend der gesetzlich garantierten Möglichkeiten zusammenzuschließen bzw. eine gemeinsame Vertretung zu wählen, sind zu achten und zu respektieren. Den ArbeitnehmerInnen darf daraus keine Diskriminierung entstehen und die damit verbundenen Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden.

Diskriminierungsverbot

Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Auf die Gesundheit der MitarbeiterInnen und die Sicherheit am Arbeitsplatz ist zu achten. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen stellt dabei das absolute Mindestmaß dar. Darüber hinaus sind Vorkehrungen zu treffen, um die Tätigkeiten möglichst gesundheitsschonend und unfallfrei zu gestalten.

Umgang mit Konfliktmineralien

Bei der Beschaffung sogenannter Konfliktmineralien (insbesondere Tantal, Wolfram, Zinn und Gold) ist sicherzustellen, dass diese nicht aus Konfliktgebieten bezogen werden. Auf Regelungen wie den Dodd-Frank Act, die Verordnung 2017/821 der EU sowie den OECD-Leitfaden wird verwiesen.

Fairer Wettbewerb

Die Regeln eines fairen Wettbewerbs sind zu achten und einzuhalten. Illegale Absprachen oder andere kartellrechtliche Verstöße sind zu unterlassen.

Kampf gegen Korruption

Bei allen Aktivitäten sind höchste Integritätsstandards einzuhalten. Interne Melde- und Kontrollsysteme haben sicherzustellen, dass Bestechung und Korruption effektiv unterbunden werden. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind auch interne Richtlinien („Code of Conduct“) festzulegen. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor.

Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Die national geltenden Steuerbestimmungen sind einzuhalten. Steuerhinterziehung darf weder fabriziert noch begünstigt werden. Darüber hinaus soll aktiv gegen Geldwäsche vorgegangen werden. Verdachtsfälle sind den zuständigen Behörden zu melden.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Sowohl mit personenbezogenen als auch mit vertraulichen Daten ist verantwortungsbewusst umzugehen. Es muss sichergestellt werden, dass der Zugriff auf das notwendige und zulässige Maß beschränkt wird. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dafür zu sorgen, dass eine unzulässige Verarbeitung unterbunden wird.

Einhaltung sonstiger Gesetze

Auch in allen anderen, hier nicht explizit erwähnten Bereichen sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen internationaler Abkommen einzuhalten.

Sorgsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen

Unsere natürlichen Ressourcen sind begrenzt, weshalb es uns ein großes Anliegen ist, mit diesen sparsam umzugehen. Dies betrifft sowohl die Herstellung von Produkten aber auch alle anderen Abläufe im Unternehmen. Materialien sind nach Möglichkeit zu recyclen und der Energieverbrauch ist zu minimieren, um eine optimale Effizienz zu erreichen.

Korrekte Entsorgung von Abfällen und Abwässern

Dort, wo eine Wiederverwertung nicht möglich ist, muss eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf gefährlichen Stoffen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen stellt dabei das absolute Minimum dar.

Reduktion von Emissionen

Bei Betriebsstätten muss darauf geachtet werden, dass die Emissionen auf die unmittelbare Umgebung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Belastung für die Umwelt geringgehalten wird. Weiters soll der Ausstoß von Treibhausgasen so weit wie möglich reduziert bzw. nach Möglichkeit überhaupt vermieden werden.

Bestätigung der Einhaltung

Der Lieferant verpflichtet sich hiermit zur Einhaltung der angeführten Standards und bestätigt, seine ArbeitnehmerInnen und Sub-Lieferanten entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Name:

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Datum:

Unterschrift: