1 Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns – mobiletouch austria gmbh (kurz uns oder Auftragnehmer) – und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde oder Auftraggeber), sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowieauch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.mobiletouch.at)
1.3 Wir kontrahieren grundlegend unter Zugrundelegung unserer AGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu den von uns auch sonst vorgegebenen bzw. vereinbarten Vertragsbedingungen (z.B. Service- und Reparaturbedingungen für Konsumenten) subsidiär.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6 Teilweise wird in den vorliegenden AGB auf den Bereich Marketing speziell Bezug genommen, da bestimmte Aktivitäten nur dort – abweichend von Technik und Service (zB Logistikdienstleistung) – stattfinden. Es gelten aber grundlegend die gesamten AGB für alle Bereiche.
2 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3 In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Nur in diesem Fall können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4 Unsere Kostenvoranschläge sind ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Die verrechenbaren Kosten können die veranschlagten Kosten um bis zu 10% übersteigen, ohne dass zuvor das Einverständnis des Kunden eingeholt werden muss. Bei höherer Abweichung wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt, bei Ablehnung durch den Kunden wird der Aufwand bis zum Reparaturabbruch in Rechnung gestellt, dies gemäß der jeweils geltenden Preisliste (abrufbar auf unserer Homepage (www.mobiletouch.at). Sollte wider Erwarten eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Gerät unter Verrechnung der jeweils gültigen Pauschale laut Preisliste, unrepariert retourniert.
2.5 Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages verrechnen wir bei Ablehnung eine Kostenvoranschlagspauschale, wie sie in der aktuellen Preisliste angeführt ist (TV-Geräte € 97,-* inkl. Ust. ansonsten € 54,- inkl. Ust.). Bei Reparatur-Auftragserteilung oder Annahme eines Neukaufangebotes wird dieser Betrag nicht fällig. Sollten die Reparaturkosten aus unserer Sicht im Verhältnis zum Wert des Reparaturgegenstandes sehr hoch ausfallen, oder das Gerät nicht mehr reparabel sein, wird kein Kostenvoranschlag erstellt. In derartigen Fällen, verrechnen wir ebenfalls eine Überprüfungspauschale, in Höhe von € 54,-, bzw. € 97,- inkl. Ust.
*Preise gelten bei einem „Bring In“ (Persönliche Abgabe sowie Abholung bei uns)
Folgende Aufwands- und Transportpauschalen, werden im Falle eines „Pick-up and Return“ veranschlagt:
Kostenvoranschlag-Ablehnung
Bis 60″ = € 200,-
60″ und größer = € 345,-
Entsorgung des Gerätes:
Bis 60“ = € 150,-
60“ und größer = € 300,-
Alle Preise verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen MwSt.
2.6 Kostenvoranschläge behalten 28 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird und retournieren das Gerät unrepariert und verrechnen die oben genannte Kostenvoranschlagspauschale; ab diesem Zeitpunkt wird die Kostenvoranschlagspauschale keinesfalls mehr gutgeschrieben (s.o) Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen.
3 Preise
3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
3.4 Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.5 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.#3.6 Als integrierter Bestandteil dieser AGB wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen (abrufbar auf unserer Homepage (www.mobiletouch.at)
4 Beigestellte Ware
4.1. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand einer Gewährleistung.
5 Zahlung
5.1 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.3 Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.4 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
5.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnspesen, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
5.7 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Konsumenten Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand Juli 2013: 4% p.a.)
5.8 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Unternehmen Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand Juli 2013: 8% über Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank)
5.9 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5.10 Kostenpflichtige Dienstleistungen, welche Samsung-Home Appliance/Samsung Home-Entertainment betreffen, sind im Voraus zu bezahlen. Die Bezahlung kann per Banküberweisung vorgenommen werden.
5.11 Kunden sind verpflichtet, sowohl die Aufwandspauschale als auch die vollen Reparaturkosten im Voraus zu bezahlen, bevor die Reparaturleistungen erbracht werden, die Zahlung kann per Banküberweisung erfolgen.
5.12 Die Reparaturleistungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang durchgeführt.
5.13 Die Kunden sind dazu angehalten, den Kostenvoranschlag sorgfältig zu prüfen und sich für oder gegen die Reparatur zu entscheiden, bevor sie die Vorauszahlung leisten.
5.14 Wir behandeln sämtliche Zahlungsinformationen streng vertraulich und ergreifen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
6 Bonitätsprüfung
6.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald
- alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
- der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat,
- wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.3. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung
abzutreten.
8 Leistungsausführung
8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als
vorweg genehmigt.
8.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies
eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der
Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand
angemessen.
9 Liefer- und Leistungsfristen
9.1. Liefer-/Leistungsfristen und -termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.4. Zur Reparatur bzw. zum Service übergebene Geräte oder Teile, welche nach Mitteilung an den Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen ab Fertigstellungsdatum abgeholt werden, werden kostenpflichtig für längstens 3 Monaten aufbewahrt (gemäß der jeweils geltenden Preisliste, maximal jedoch mit € 10, — pro Monat berechnet).
9.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10 Gefahrtragung und Versendung
10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.
10.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.
10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern.
11 Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 28 Kalendertage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag unsererseits dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttoauftragswertes (mindestens jedoch die Kostenvoranschlagspauschale) ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
12 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
12.1. Die von uns verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.
12.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
12.4. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
12.5. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
12.6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
12.7. Dem Auftragnehmer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten
13 Schutzrechte Dritter
13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige
Spezifikationen, etc.) herstellen oder reparieren, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass Schutzrechte
Dritter nicht verletzt werden.
13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung oder Reparatur der
Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit
der Ansprüche ist offenkundig.
13.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
13.4. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
13.5. Der Auftragnehmer übernimmt für die im Bereich Marketing erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine
Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
14 Geistiges Eigentum
14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung Stellung einschließlich auch nur auszugsweise Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich Weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
14.4. Die von uns aus dem Bereich Marketing heraus hergestellten Schriftsätze, Stanzen, Lithos und alle für den Produktionsvorgang erforderlichen Arbeitsbehelfe verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Nur das technische Endprodukt geht nach Abschluss der Arbeiten durch Bezahlung der Rechnung ins Eigentum des Auftraggebers über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen seitens des Auftragsnehmers besteht nicht. Die im Zusammenhang mit dem Auftrag angefertigten Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum von mobiletouch austria GmbH.
15 Nutzungsrecht
15.1. Der Auftraggeber nutzt die vom Auftragnehmer aus dem Bereich Marketing erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüberhinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus
urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von mobiletouch entwickelt
wurden, werden immer nur für ein bestimmtes juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über
angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
16 Gewährleistung
16.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt drei Monate ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
16.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem die Fertigstellung dem Kunden angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
16.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
16.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
16.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 3 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
16.6. Haftungsbestimmungen bei Fernsehern und Haushaltsgeräten:
Bei äußerlich erkennbaren Schäden hat der Empfänger bei der Anlieferung einen eindeutigen Vermerk auf dem Übernahmebeleg zu protokollieren und muss uns diesen am selben Werktag schriftlich bekannt geben.
16.7. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
16.8. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
16.9. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden mitzuwirken.
16.10. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
16.11.Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
16.12. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
16.13.Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden nicht nachkommt.
16.14.Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelung, Netzwerke uä nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
16.15. Die von uns erbrachten Leistungen im Bereich Marketing basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von uns auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
16.16. Der Auftragnehmer legt aus dem Bereich Marketing dem Auftraggeber regelmäßige Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von uns vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit uns schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
17 Haftung und Produkthaftung
17.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz.
17.2. Die Haftung für mittelbare Schäden. Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
17.3. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
17.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
17.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
17.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
17.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
17.9. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche Schad- und klaglos zu halten.
18 Haftung Displayschutzfolien/sonstiges Zubehör
18.1. Bei Entgegennahmen von Geräten zur Erbringung einer Reparaturdienstleistung, ist es mobiletouch austria nicht möglich,
für mitgesandte Displayschutzfolien jeglicher Art zu haften. Es ist im Zuge der Reparatur oftmals notwendig, aufgrund
Vorgaben der Hersteller und/ oder Netzbetreiber Bauteile zu erneuern, wodurch die Displayschutzfolie entfernt oder gar
beschädigt werden kann.
18.2. Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur selbst Sorge zu tragen, die Displayschutzfolie zu entfernen.
18.3. mobiletouch austria gmbh übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Garantie und Haftung für mitgesandte
Folien.
18.4. Mobiletouch Austria, übernimmt keine Haftung für mitgesandte SIM-Karten, sowie etwaiges Zubehör, das nicht im Sales
Pack enthalten war. Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur, selbst Sorge zu tragen, SIM Karten aus dem
Gerät zu entfernen.
19 Software
19.1. Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme (insbesondere Übertragungsschnittstellen), räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung,) ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.
19.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden.
19.3. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.
19.4. Die Auswahl und Spezifikation der vom Auftragnehmer angebotenen Software (insbesondere Übertragungsschnittstellen) erfolgt durch den Auftraggeber, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten bei sich kompatibel sind.
19.5. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich.
20 Datensicherung nicht möglich
20.1 Bei Entgegennahmen von Geräten zur Erbringung einer Reparaturdienstleistung, ist es mobiletouch austria nicht möglich, die auf dem Gerät befindlichen Daten (Dateien, Fotos, Videos, Kalendereinträge, Apps, etc.) zu sichern und nach erfolgter Reparatur wieder einzuspielen. Es ist im Zuge der Reparatur oftmals notwendig, aufgrund Vorgaben der Hersteller und/ oder Netzbetreiber neue Software aufzuspielen oder Bauteile zu wechseln, wodurch in der Regel alle Einstellungen und persönliche Daten überschrieben und/ oder gelöscht bzw. entfernt werden (“Zurücksetzen auf Werkseinstellung“)
20.2 Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur selbst Sorge zu tragen, eine entsprechende externe Sicherung hergestellt zu haben.
20.3 mobiletouch austria gmbh übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Garantie und Haftung für diese Daten bzw. den Folgen aus dem Verlust/ einer Beschädigung,
20.4 Dies gilt insbesondere auch, wenn im Vorfeld seitens des Auftraggebers eine Sicherstellung und/ oder Wiederherstellung auf dem Gerät gefordert worden wäre und dem seitens mobiletouch austria gmbh nicht widersprochen worden ist.
20.5 Einer Zusage, auf dem Gerät befindliche Daten zu sichern, wird nur insoweit entsprochen, als dass dies nach bestem Wissen und Gewissen versucht wird, jedoch kann bei Verlust oder Beschädigung daraus kein Garantie-/ Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch abgeleitet werden.
21 Referenz
21.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten
Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
22 Geräte mit beschädigten Lithium Ionen Akkus
22.1. Als beschädigt gelten Akkus, wenn sie gebrochen oder gesprungen sind, wenn ein Teil fehlt aber auch wenn sie aufgebläht sind – egal ob nur ganz schwach oder bereits sehr stark.
22.2. LiIo Akkus unterliegen beim Transport immer den Richtlinien der ADR (Europäische Gefahrengutvorschriften Straße). Sobald der Akku beschädigt ist darf er nur mehr unter ganz speziellen Voraussetzungen und Genehmigungen auf der Strasse transportiert werden.
22.3. Ein Gerät mit einem beschädigten Akku darf unter keinen Umständen einzeln oder auch gemeinsam mit anderen Geräten verpackt und an einen Paketdienstleister, Botendienst oder sonstigen Frächter zum Transport übergeben werden.
22.4. Sollten sie ein Gerät mit beschädigten Akku haben dann wenden sie sich bitte an die Stelle bei der sie das Gerät bezogen haben (Händler, Provider Shop, Distributor, etc…).
22.5. Sollte das Gerät trotzdem zu uns eingesendet werden sehen wir uns leider gezwungen die uns entstehenden Handlings- und Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von max. 49.- inkl MwSt zu verrechnen. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle eines Unfalls während des Transport der durch einen beschädigten Akku verursacht wird auch sie als Verpacker in der Haftung stehen.
23 Datenschutz
23.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die
Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns
verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung
unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns
diesbezüglich verpflichtet.
24 Leihgeräte
24.1 Bitte beachten Sie, dass vor Rückgabe des Leihgerätes sämtliche darauf befindliche persönliche Daten und Einstellungen von Ihnen gelöscht werden müssen. Mobiletouch übernimmt keine Haftung für die darauf befindlichen Daten.
24.2 Die ordnungsgemäße sowie saubere Handhabung des geliehenen Gerätes liegt in der Verantwortung des Kunden. Im Falle eines Verlustes des geliehenen Gerätes, oder einer Beschädigung, behält sich Mobiletouch Austria GmbH das Recht vor, eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.
24.3 Vor der Rückgabe muss der Kunde seine personenbezogenen Daten sichern und aus dem Leihgerät entfernen. Nach. Abgabe des Leihgerätes wird das Leihgerät von Mobiletouch Austria GmbH auf seine Werkseinstellungen zurückgesetzt um eine eventuelle Datenweitergabe zu verhindern und um die Kundenprivatsphäre zu schützen. Im Falle einer Kaffeemaschine müssen Bohnen vom Bohnenbehälter entfernt und das Wasser im Wassertank entleert werden. Im Falle eines geliehenen Fernsehers verpflichte ich mich diesen auf Werkseinstellung zurück zu setzen.
24.4 Die jeweilige Gebühr des geliehenen Gerätes ist direkt bei Abgabe der Reparatur zu begleichen. Die Leihgebühr beträgt € 20,- inkl. Ust.
24.5 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Referenznormen (IPRG, EVÜ,
etc.). Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
25 OnSite/InHome Service der mobiletouch Austria GmbH
25.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Ausführung von Dienstleistungen für Unternehmer (im Folgenden „Besteller“), soweit wir nicht ausdrücklich mit dem Besteller schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
25.2 Die Annahme eines Auftrages erfolgt schriftlich (z.B. per E-Mail) oder durch Beginn unserer Tätigkeit.
25.3 Für den Umfang der Leistung ist der Befund in unseren Werkstätten oder an Ort und Stelle durch unsere Service-Techniker maßgebend
25.4 Nach Möglichkeit werden die vereinbarten Werkskundendienst-Besuchstermine eingehalten, ohne dass sie den Charakter eines Fixgeschäftes nach § 919 ABGB erhalten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässig verursachten Leistungsverzuges sind ausgeschlossen.
25.5 Für Dienstleistungen gelten die jeweils bei Auftragserteilung gültigen Werkskundendienst-Verrechnungssätze. Für die zur Ausführung der Dienstleistungen vom Werkskundendienst verwendeten Ersatzteile gilt die jeweils bei Auftragserteilung. gültige Ersatzteil-Preisliste.
25.6 Die Zahlung wird mit erbrachter Leistung fällig. Die Rechnungen sind sofort bar oder via Bankomat, ohne Abzug, zahlbar.
25.7 Für die Kostenvoranschläge werden die Fahrt und der Aufwand unserer Service-Techniker nach den jeweils gültigen Verrechungssätzen in Rechnung gestellt, sofern wir den Besteller vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen haben. Sämtliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.
25.8 Von uns gelieferte und montierte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.
25.9 Kostenvoranschläge behalten 14 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird und schließen den Reparaturauftrag, Kostenpflichtig ab; ab diesem Zeitpunkt wird die Überprüfungspauschale keinesfalls mehr gutgeschrieben. Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen.
26 Gewährleistung – OnSite/InHome
26.1 Die Ausführung aller Dienstleistungen erfolgt durch fachkundige Kräfte. Wir gewährleisten sorgfältige, sachgemäße Ausführung der Arbeit.
26.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Ausführung der Dienstleistung. Innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel werden zunächst entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile behoben
26.3 Wir leisten keine Gewähr für Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
- die unsachgemäße Bedienung, Verwendung oder Beanspruchung der eingebauten oder gelieferten Ersatzteile,
z.B. durch Verwendung ungeeigneter Wasch-, Spülmittel oder sonstiger Chemikalien - äußere Einwirkungen nach Einbau oder Lieferung der Ersatzteile, z.B. Schäden durch Stoß oder Schlag, durch
Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen; - Wartungen, Reparaturen oder sonstige Arbeiten, die von Dritten, nicht durch mobiletouch autorisierte
Servicepartner, vorgenommen wurden; - die Verwendung nicht originaler Samsung Ersatzteile;
27 Periodische Arbeiten Beendigung
27.1. Umfasst ein Auftrag aus dem Bereich Marketing die Durchführung regelmäßig wiederkehrenden Druckarbeiten
(Zeitschriften, Magazine und Ähnliches) und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der
Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist am Ende eines Kalenderjahres gelöst werden.
28 Salvatorische Klausel
28.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
28.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
29 Allgemeines
29.1. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich ausgeschlossen.
29.2. Als integrierte Bestandteile dieser AGB gelten die „Preisliste“ und die „Service – und Reparaturbedingungen der mobiletouch austria gmbh“ in ihrer aktuellen Version zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – Dokumente jeweils abrufbar auf unserer Homepage (www.mobiletouch.at).
29.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
29.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer undAuftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
29.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.